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Organisation der Betriebsführung beim Abwasserzweckverband

Die Abwasserentsorgung im Freistaat Sachsen ist sehr heterogen ausgestaltet. Die Kanalnetze sowie die Entsorgungsanlagen können im Eigentum der Kommunen oder Zweckverbänden liegen. Darüber hinaus sind verschiedene Betriebsführungs- oder Betreibermodelle vorstellbar. Häufig bedienen sich die Abwasserzweckverbände (AZV) auch privatrechtlicher Gesellschaften zur Aufgabenerfüllung. Im Rahmen von Geschäftsbesorgungs- bzw. Betriebsführungsverträgen können dann einzelne Aufgaben des AZV oder seiner Gesellschaften durch einen privaten Dritten erledigt werden. Dabei wird zwischen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung unterschieden. Letztere schließt den Betrieb der Anlagen (insb. Kläranlage und Kanalnetz) ein, welche auch separat vergeben werden kann. Bei der Organisation der Betriebsführung handelt es sich häufig um sehr langfristige Verträge, die wegen ihres Vertragsvolumens meist auch europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Bei Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, häufig wird eine Verlängerungsoption vereinbart, ist nach unserer Erfahrung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Leistungserbringung unabdingbar. Häufig haben sich dabei im Laufe der Jahre organisatorische Veränderungen ergeben, die die Analyse ebenso erschweren wie die Auflösung des Geflechts aus Leistungsbeziehungen. Insbesondere auch wenn privatrechtliche operative Gesellschaften des AZV ebenso tätig werden und somit ein Teil der Leistungserbringung des Betriebsführers gegenüber dem AZV direkt und ein Teil gegenüber der Gesellschaft erbracht und abgerechnet wird. Kostentransparenz sollte hier das oberste Gebot sein.

Ziel der durchgeführten Untersuchung war eine fundierte Entscheidungsgrundlage über die künftige Ausgestaltung der Betriebsführung für die Verbandsversammlung bzw. den Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführer zur Verfügung zu stellen. Bei der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalyse im Bereich Abwasserentsorgung haben wir uns zunächst einen ersten Eindruck durch die Betrachtung der Rahmendaten wie Größe des Entsorgungsgebietes, den Ausbau des Kanalnetzes und die technischen Einrichtungen verschafft. Es folgt eine Aufgabeninventur mit Darstellung der Aufgaben, der Leistungsbeziehungen und anschließender Überprüfung der Ausgestaltung der Verträge. Dieser Aufgabeninventur stellen wir unsere individuelle Bedarfsermittlung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unserer Erfahrungswerte gegenüber. Für die Aufgabenbereiche wird dabei u. a. der erforderliche Personalbedarf ermittelt. Basierend auf unseren Erfahrungswerten und Benchmarks nehmen wir weiterhin eine Betriebskostenschätzung vor und können eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit ableiten. Mögliche Varianten führen wir in einer Nutzwertanalyse zusammen und stellen abschließend Vor- und Nachteile heraus.

So konnten wir zeigen, dass sich die angestrebten Organisationsmodelle um mehrere Hunderttausend Euro Betriebskosten pro Jahr unterscheiden. Auch haben wir verdeutlicht, dass beim Geschäftsbesorger Optimierungspotenziale vorhanden sind. Weiter unterstützt B & P den Mandanten aktuell bei der Erstellung eines neuen Leistungsverzeichnisses als Grundlage für eine mögliche Neuausschreibung der Betriebsführung oder Teilen davon.